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Anwaltliche Tätigkeit im Staatsbürgerschaftswesen Bosnien u. Herzegowinas

Zum Aufgabenbereich der anwaltlichen Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina zählt das Verfahren zur Aufgabe der bosnische/n Staatsbürgerschaft. Dieses Verfahren nimmt ca. 2-3 Wochen in Anspruch. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst somit das Verfahren zur Aufgabe der bosnischen Staatsbürgerschaft und die Löschung aus dem Staatsbürgerschaftsregister Bosnien und Herzegowinas.
Bei diesem Verfahren muss der Mandant nicht persönlich in Bosnien und Herzegowina anwesend sein. Er muss auch nicht im Besitz eines gültigen bosnischen Personalausweises oder eines gültigen bosnischen Reisepasses sein.

Zum weiteren Aufgabenbereich der anwaltlichen Tätigkeit gehört auch das Verfahren zur Eintragung in jegliche Staatsregister wie auch die Beschaffung der beglaubigten Auszüge aus den Staatsregistern im Gebiet Bosnien und Herzegowinas.


Zudem umfasst die anwaltliche Tätigkeit auch das Verfahren zur Verleihung der bosnischen Staatsbürgerschaft, wie auch der doppelten Staatsbürgerschaft, und alle anderen Verfahren, die zum Bereich der Staatsbürgerschaftsverleihung gehören.

Die interessantesten Fragen zum Thema Bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit:

Die interessantesten Fragen zum Thema Bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit:

Wie viel kostet das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Die Verwaltungsgebühr für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit beträgt ca. EUR 430,-.


Wie viel kostet die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit - Verwaltungsgebühr, wenn das Verfahren zuerst von Ehemann und Sohn und nach einem halben Jahr von Mutter und Tochter durchgeführt wird (wir haben nicht alle gleichzeitig eine Einbürgerungszusicherung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit von der BR Deutschland)?

Rechtsanwalt: In einem Kalenderjahr zahlt eine Familie eine Verwaltungsgebühr. Wenn Ihre Familie im selben Kalenderjahr auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichtet, wird insgesamt eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Können wir die Vollmacht , die Sie uns für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zugestellt haben, durch die Botschaft von Bosnien und Herzegowina / das Konsulat von Bosnien und Herzegowina im Ausland beglaubigen lassen?
Rechtsanwalt: Sie können die Vollmacht durcvh das Konsulat von Bosnien und Herzegowina / die Botschaft von Bosnien und Herzegowina beglaubigen lassen - wenn es/sie in Ihrer Nähe ist, wenn nicht, durch den nächstgelegenen Notar im Ausland.


Mein Vater ist bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger und meine Mutter ist kroatische Staatsangehörige. Ich wurde im Ausland geboren und habe keine bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit. Ich bin mehr als 23 Jahre alt. In Deutschland wird von mir verlangt, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erwerbe und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte. Ist das möglich ?
Rechtsanwalt: In Ihrem Fall findet Anwendung Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 4 altes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina - konsolidierte Fassung („Amtsblatt der Republik Bosnien und Herzegowina“ Nr. 30/1996), wonach ein im Ausland geborenes Kind, dessen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina und der andere Staatsangehöriger des ehemaligen SFR Jugoslawien war, als bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger gilt. Gemäß Artikel 41 geltendes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina haben alle Personen, die sich in der gleichen Situation befinden, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erhalten.
Jeder, der sich in dieser Situation befindet, muss eine nachträgliche Eintragung in die Standesregister in Bosnien und Herzegowina vornehmen und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichten, da dies von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland verlangt wird.


Ab welchem Datum ist mein Beschluss über den Verzicht auf bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit rechtskräftig?

Rechtsanwalt: Gemäß Artikel 19 Absatz 3 Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina wird eine Person aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn der Beschluss jeweiliger Person zugestellt wird. Nach Zustellung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist eine Person, die einen bosnisch-herzegowinischen Reisepass besitzt und aus Staatsangehörigkeit entlassen wird, verpflichtet, den bosnisch-herzegowinischen Reisepass einem befugten Beamten zur Entwertung zu übergeben.


Gibt es eine Möglichkeit, gegen den Beschluss über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit Widerspruch einzulegen?
Rechtsanwalt: Der Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist endgültig und gegen ihn ist kein Widerspruch zulässig. Diesen kann man aber durch Klage beim Verwaltungsgericht von Bosnien und Herzegowina anfechten, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach der Zustellung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit.


Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen lassen. In der Zwischenzeit liegen die Voraussetzungen für meine Einbürgerung in den deutschen / österreichischen Staatsverband nicht mehr vor. Was soll ich tun - bin ich jetzt ein Staatenloser?
Rechtsanwalt: Abhängig von Ihrer rechtlichen Situation und gemäß der Konvention über die Staatsangehörigkeit gibt es Lösung für Sie, um die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder zu erhalten und den Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit aufzuheben.


Kann ich nach der Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder erhalten ?
Rechtsanwalt: Eine Person, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zum Zwecke des Erwerbs oder der Beibehaltung der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates durch Verzicht oder Entlassung erloschen ist, kann einen Antrag auf Wiedererlangung der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit stellen, wenn sie die Bedingungen aus Artikel 9 erfüllt, mit Ausnahme der Bedingungen aus Absatz 1. Ziff. 1 und 2., nur, wenn ihm mindestens im letzten Jahr ein vorübergehender Aufenthalt auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina oder ein genehmigter ständiger Aufenthalt gewährt wurde. Da Bosnien und Herzegowina jedoch nur mit drei Ländern ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit geschlossen hat, müssen Sie darauf warten, dass Bosnien und Herzegowina EU-Mitglied wird - denn nur dann gewähren die meisten Länder die doppelte Staatsangehörigkeit.


Wer entscheidet über den Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder über den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Entscheidungen über den Erwerb oder die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit werden vom Ministerium für Zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina Sarajevo getroffen. Ein Antrag auf Erwerb, Entlassung oder Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit muss direkt beim Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina persönlich oder über einen Rechtsanwalt eingereicht werden.

Kann ich meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass behalten, nachdem ich Ihnen alle für den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen übergeben habe, weil ich ihn zum Reisen benötige?
Rechtsanwalt: Sie können den bosnisch-herzegowinischen Reisepass verwenden, solange er in Ihrem Besitz ist, und es ist kein Hindernis, für Sie das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ordnungsgemäß einzuleiten. Wir benötigen jedoch den bosnisch-herzegowinischen Reisepass im Original, falls Sie ihn haben, um das Verfahren abschließen zu können, weil der Reisepass bei der Übernahme des Beschlusses über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit im Original übergeben werden muss.

 

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