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Scheidung in Bosnien und Herzegowina - Anwalt

Die Ehescheidung kann von beiden Ehepartnern beantragt werden, insofern ihre Beziehung schwer und dauerhaft beschädigt ist. Über die Scheidungsklage entscheidet das Amtsgericht, wo die Ehe geschlossen wurde  oder das Amtsgericht, wo die Ehepartner ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten.


Im Fall, dass einer der Ehepartner eine andere Staatsbürgerschaft hat oder Wonhsitz in einem anderen Land, ist diese Problematik mit dem Gesetz über die Konfliktlösungen mit anderen Länderen („Amtsblatt SFRJ“ Nr.:43/082 und 72/82) geregelt.

Weiterlesen: Aufteilung des durch die Ehe erworbenen Vermögens in Bosnien und Herzegowina

Artikel 35.
Für die Ehescheidung ist das Recht des Landes ausschalggebend, dessen Staatsbürgerschaft beide Ehepartner  im  Moment der Scheidungseinreichung besitzen. Wenn die Ehepartner verschiedene Staatsbürgerschaften besitzen, ist für die Ehescheidung das komulative Recht beider Länder entscheidend. Wenn die Ehe nach Abs. 2. dieses Artikels  nicht geschieden werden kann, ist für die Ehescheidung das Recht Bosnien und Herzegowinas federführend, insofern ein Ehepartner im Moment der Scheidungseinreichung wohnhaft in Bosnien und Herzegowina ist. Wenn ein Ehepartner bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger ist, aber keinen Wohnsitz in Bosinen und Herzegowina hat, kann die Ehe nicht nach Abs. 2. dieses Artikels geschieden werden, für die Ehescheidung ist dann das Recht Bosnien und Herzegowinas maβgebend.

 

Artikel 36.
Für persönliche und rechtliche Eigentumsverhältnise der Ehepartner ist das Recht des Landes ferderführend, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen. Wenn die Ehepartner verschiedene Staatsbürgerschaften besitzen, ist das Recht des Landes ferderführend, wo ihr Wohnsitz ist. Insofern die Ehepartner weder die gleiche Staatsbürgerschaft haben noch ihr Wohnsitz im gleichen Land ist, ist das Recht des Landes entscheidend, wo ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war. Wenn dieses Recht nach Abs. 1. bis 3. dieses Artikels nicht ausgeführt werden kann, wird das Recht Bosnien und Herzegowinas angewendet.

 

Artikel 37.
Für vertraglich festgehaltene Eigentumsverhältnise der Ehepartner ist das Recht anzuwenden, das im Moment der Vertragsschlieβung für persönliche und gesetzliche Verhältnise maβgebend war. Wenn das im Absatz 1. bestimmte Recht dieses Artikels vorsieht, dass Ehepartner das Recht, das für den Ehevertrag maβgebend ist, wählen können, ist dann dieses ausgewählte Recht bei der Ehescheidung anzuwenden.

 

Artikel 38.
Wenn die Ehe für persönliche und gesetzliche Eigentumsverhältnise ungültig oder beendet ist, ist das nach Artikel 36. bestimmte  Recht dieses Gesetzes maβgebend. Wie im Artikel 36. dieses Gesetzes angeführt, ist für vertraglich festgesetzte Eigentumsverhältnise der Ehepartner das im Artikel 37. bestimmte Recht dieses Gesetzes entscheidend.

Weiterlesen: Aufteilung des ehelichen Vermögens in Bosnien und Herzegowina

Artikel 61.
Das Gericht Bosnien und Herzegowinas ist für folgendes zuständig: Bestätigung  der Egsistenz  einer Ehe, für das Annuliere von Eheschlieβungen oder Ehescheidungen auch wenn der Angeklagte keinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hat und zwar:
1) wenn beide Ehepartner bosnisch-herzegowinische Staatsbürger sind, abgesehen davon, wo ihr Wonhnsitz ist, oder
2) wenn der Kläger bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger ist und sein Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina ist, oder
3) wenn die Ehepartner ihren letzten Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hatten und der Aufenthaltsort des Klägers im Moment der Klageeinreichung  Bosnien und Herzegowina ist. Wenn der angeklagte Ehepartner ein bosnisch-herzegowiniascher Staatsbürger ist und sein Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina ist, liegt die Zuständigkeit ausschlieβlich beim Gericht Bosnien und Herzegowinas.

 

Artikel 62.
Das bosnisch-herzegowinische Gericht ist nach Artikel 61. dieses Gesetzes ebenfalls zuständig, wenn die Ehepartner ausländische Staatsbürger sind, die ihren letzte gemeinsamen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hatten oder wenn nur der Kläger seinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hat, muss der Angeklagte einwilligen, dass das bosnisch-herzegowinische Gericht über diese Sache entscheiden kann und diese Zuständigkeit muss nach Vorschrift des Landes, dessen Staatsbürgerschaft die Ehepartner besitzen, erlaubt sein.

Weiterlesen: Das Recht der Ausländer auf den Erwerb der Liegenschaften in Bosnien und Herzegowina

 

 

Häufig gestellte Fragen


Frage: Wie wird eine Scheidung in Bosnien und Herzegowina eingeleitet?
Rechtsanwalt: Die Scheidung kann durch eine Scheidungsklage oder einen Antrag auf einvernehmliche Scheidung eingeleitet werden. Das Gericht wird aufgrund eines Antrags auf einvernehmliche Scheidung die Ehe scheiden: Wenn seit der Eheschließung mindestens sechs Monate vergangen sind, wenn zwischen den Ehepartnern eine im Mediationsverfahren geschlossene Vereinbarung darüber besteht: Übertragung der elterlichen Sorge, Lebensunterhalt des Kindes, Voraussetzungen und Modalitäteten für Pflege persönlicher Beziehungen und unmittelbarer Kontakte mit dem Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht übertragen wurde und Ehegattenunterhalt. Für das Verfahren in Familiensachen haben die Ehepartner den allgemeinen Gerichtsstand. Daneben ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Ehepartner ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten.


Frage: Kann im Scheidungsverfahren auch die Aufteilung des ehelichen Vermögens durchgeführt werden?
Rechtsanwalt: Das Scheidungsverfahren ist vom Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Vermögens getrennt. Die Aufteilung des ehelichen Vermögens wird aufgrund des vor dem Notar geschlossenen Vertrags der Ehepartner oder im Gerichtsverfahren durchgeführt. Im Scheidungsverfahren wird nur über die Scheidung verhandelt. Wenn es minderjährige Kinder gibt, wird über sie auch verhandelt, sowie über Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht.


Frage: Ist das Scheidungsverfahren mit und ohne minderjährige Kinder dasselbe?
Rechtsanwalt: Wenn es Kinder gibt, für die die Eltern das Sorgerecht ausüben, sowie während der Schwangerschaft der Frau, sind die Eltern verpflichtet, vor der Einleitung eines Scheidungsverfahrens einen Antrag auf Mediation bei einer natürlichen und juristischen Person zu stellen, die zur Mediation befugt ist. Der Antrag auf Mediation wird an die befugte Person gerichtet, in deren Zuständigkeitsgebiet der Antragsteller einen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz hat oder in deren Zuständigkeitsgebiet die Ehepartner ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, ist das Mediationsverfahren nicht erforderlich.


Frage: Was ist „eheliches Vermögen“ und was ist „eigenes Vermögen“?
Rechtsanwalt: Das eheliche Vermögen besteht aus dem während der Ehe erwirtschafteten Vermögen und aus den Einkünften aus diesem Vermögen. Ehepartner sind zu gleichen Teilen Miteigentümer des ehelichen Vermögens, sofern in einem schriftlichen vor dem Notar geschlossenen Vertrag nichts anderes vereinbart ist (Ehevertrag oder vorehelicher Vertrag). Das Vermögen, das der Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt, bleibt sein eigenes Vermögen, das nicht teilbar ist.


Frage: Wie wird Unterhalt für minderjährige Kinder in Scheidungsverfahren gewährt?
Rechtsanwalt: Die Eltern sind verpflichtet, für den Lebensunterhalt des minderjähriges Kindes beizutragen, und bei der Erfüllung dieser Verpflichtung müssen sie alle ihre Möglichkeiten und Fähigkeiten nutzen. Wenn das Kind regelmäßig die Schule besucht, sind die Eltern nach ihren Möglichkeiten verpflichtet, auch nach Volljährigkeit und spätestens bis zum Alter von 26 Jahren für seinen Lebensunterhalt beizutragen.


Frage: Wie viel kostet eine Scheidung in Bosnien und Herzegowina?
Rechtsanwalt: Wenn Sie in einem Scheidungsverfahren in Bosnien und Herzegowina von einem Anwalt vertreten werden, zahlen Sie die Kosten gemäß Rechtsanwaltsgebühren und in Bezug auf die Anzahl der Gerichtsverhandlungen, in denen Sie anwaltlich vertreten werden, sowie die vom Rechtsanwalt im Scheidugnsverfahren vorgenommenen Handlungen. Zusätzlich zu den Kosten des Rechtsanwalts zahlen Sie auch die Kosten der Gerichtsgebühr für die Scheidungsklage und das Urteil gemäß dem Gesetz über die Gerichtsgebühren des Kantons (der Entität).


Frage: Wie kann eine in Bosnien und Herzegowina geschlossene Ehe für nichtig erklärt werden?
Rechtsanwalt: Die Nichtigkeit einer Ehe, die aus Angst vor einer ernsthaften Bedrohung geschlossen wurde, kann nur von dem Ehepartner beantragt werden, der die Ehe unter Bedrohung geschlossen hat. Die Klage kann innerhalb eines Jahres ab dem Tag eingereicht werden, ab dem die Bedrohung aufgehört hat und die Ehepartner während dieser Zeit zusammengelebt haben. Die Nichtigerklärung einer irrtümlich geschlossenen Ehe kann nur von einem Ehepartner beantragt werden, welcher der irrtümlichen Ehe zugestimmt hat. Die Klage kann innerhalb eines Jahres ab dem Tag der Feststellung des Irrtums eingereicht werden und die Ehepartner während dieser Zeit zusammengelebt haben. Die Nichtigerklärung einer Ehe aufgrund der Kenntnis von Infektionskrankheiten kann vom Ehepartner beantragt werden, dem die Tatsachen über den Gesundheitszustand des anderen Ehepartners verweigert wurden. Eine Nichtigerklärung der Ehe kann von einem Ehepartner aufgrund schwerer und unheilbarer psychischer Störungen des anderen Ehepartners eingeleitet werden.


Frage: Meine Frau ist kroatische Staatsbürgerin und ich bin bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger. Wir möchten uns in Bosnien und Herzegowina scheiden lassen. Welches Gesetz ist anwendbar?
Rechtsanwalt: Die Scheidung unterliegt dem Recht des Staates, dessen Staatsbürger beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage sind. Wenn die Ehepartner zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage Staatsbürger verschiedener Staaten sind, sind die Rechte beider Staaten für die Scheidung kumulativ maßgeblich.


Frage: Wir haben in Bosnien und Herzegowina die Ehe miteinander geschlossen. Dann haben wir ins Ausland dauerhaft umgezogen. Können wir uns in Bosnien und Herzegowina scheiden lassen?

Rechtsanwalt: Die Ehe kann in Bosnien und Herzegowina geschieden werden.


Frage: Wir haben die Ehe im Ausland miteinander geschlossen und die Ehe ist nicht in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Können wir uns in Bosnien und Herzegowina scheiden lassen?
Rechtsanwalt: Ja, Sie können sich in Bosnien und Herzegowina scheiden lassen.

 

 

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